Richtlinien für die Veröffentlichung von Veranstaltungen

Art. 1 - Zweck

Diese Richtlinie regelt die Kriterien und Modalitäten für die Veröffentlichung von Veranstaltungen.

Die veröffentlichten Inhalte zielen darauf ab, Initiativen zu fördern und zu würdigen, die zur kulturellen, touristischen und sozialen Vitalität der Stadt Brescia und der umliegenden Region beitragen.

Der Dienst versteht sich als Informations- und Werbeinstrument, das sich an Bürger, Besucher und Stakeholder richtet, mit dem Ziel, die Verbreitung von Veranstaltungen von öffentlichem Interesse und regionaler Bedeutung zu fördern.

Art. 2 – Anwendungsbereich

Diese Richtlinie gilt für alle Personen, die die Veröffentlichung von Veranstaltungen vorschlagen möchten.

Art. 3 – Zugelassene Veranstaltungen

3.1 Thematische Bereiche

Zugelassen sind Veranstaltungen in folgenden Bereichen:

  • Kultur und Unterhaltung (Theater, Musik, Kino, Ausstellungen, Festivals);
  • Tourismus und regionale Förderung;
  • Wein, Gastronomie und lokale Traditionen;
  • Sport und Wohlbefinden;
  • Business-, Kongress- und innovationsbezogene Veranstaltungen;
  • Initiativen von Bedeutung für die lokale Gemeinschaft.

3.2 Allgemeine Anforderungen

Die Veranstaltungen müssen:

  • in der Gemeinde Brescia oder im angrenzenden Gebiet stattfinden;
  • von öffentlichem Interesse sein;
  • wiederkehrenden Charakter und/oder Bedeutung für die Region haben.

Art. 4 – Ausgeschlossene Veranstaltungen

4.1 Nicht zugelassene Inhalte

Nicht zugelassen sind:

  • Veranstaltungen politisch-parteipolitischer Natur oder die mit Wahlpropaganda in Verbindung stehen;
  • Veranstaltungen, die mit Demonstrationen oder Umzügen in Verbindung stehen;
  • private Veranstaltungen, die nicht öffentlich zugänglich sind;
  • ausschließlich kommerzielle Aktivitäten ohne erfahrungs- oder regionsbezogenen Wert;
  • Veranstaltungen, die nicht mit dem betreffenden Gebiet übereinstimmen.

Art. 5 - Auswahl- und Veröffentlichungskriterien

Die Redaktion behält sich das Recht vor:

  • Veröffentlichungsprioritäten in Bezug auf die kulturelle, touristische oder regionale Bedeutung der Initiative festzulegen;
  • die Kohärenz der Vorschläge mit den Zielen und der Mission des Dienstes zu bewerten;
  • Inhalte, die nicht mit dieser Richtlinie übereinstimmen, nicht zu veröffentlichen.

Art. 6 – Vorschläge zur Veröffentlichung

Vorschläge zur Veröffentlichung müssen über den entsprechenden Abschnitt „Schlagen Sie eine Veranstaltung vor“ auf dem Portal eingereicht werden Brescia.eu – Veranstaltungen, Kultur und Orte zum Erleben in der Stadt

Das Einreichen des Vorschlags bedeutet die vollständige Annahme dieser Richtlinie.

Art. 7 – Aktualisierungen

Diese Richtlinie kann jederzeit aus organisatorischen, strategischen oder rechtlichen Gründen aktualisiert oder geändert werden.